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Anschlussbegehren Ladeeinrichtung

Für Ladeeinrichtungen, die als steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG gelten, ist nach Maßgabe der technischen Anschlussbedingungen (vgl. TAB 2023 v2.0: 4.1 Anmeldung von Kundenanlagen und Geräten) keine Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich. Die Stellung eines Anschlussbegehrens ist daher nicht notwendig. Zur Inbetriebnahme genügt eine Inbetriebsetzungsanzeige durch den Fachinstallateur.
Bitte beachten Sie, dass die Anschlussleistung Ihres Netzanschlusses für die anzuschließenden Verbrauchseinrichtungen ausreichend dimensioniert ist.

Anlagenstandort