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Anschlussbegehren Wärmepumpe

Für Wärmepumpen, die als steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG gelten, ist nach Maßgabe der technischen Anschlussbedingungen (vgl. TAB 2023 v2.0: 4.1 Anmeldung von Kundenanlagen und Geräten) keine Zustimmung erforderlich. Die Stellung eines Anschlussbegehrens ist daher nicht notwendig. Zur Inbetriebnahme genügt eine Inbetriebsetzungmeldung durch den Fachinstallateur.

Wärmepumpen mit einer Summen-Bemessungsleistung von > 12 kW, deren Einsatz in kritischer Infrastruktur nach § 2 Absatz 10 BSIG erfolgt oder die für betriebsnotwendige Zwecke unerlässlich sind, gelten nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG und sind daher als zustimmungspflichtige Anlagen entsprechend mit diesem Formular anzumelden.

Bitte beachten Sie, dass die Anschlussleistung Ihres Netzanschlusses für die anzuschließenden Verbrauchseinrichtungen ausreichend dimensioniert ist.

Anlagenstandort

Bitte setzen Sie mit einem Mausklick den roten Pin auf die exakte Position der Anlage.